Auch die VHS ist in Schulen und anderen Häusern mit ihren Kursen nur Gast und gehalten, die jeweilige Hausordnung zu beachten. Wir bitten Sie deshalb, in den Schulen nicht zu rauchen und Tische und Stühle wieder so anzuordnen, wie sie vor Beginn der Kursstunde angetroffen wurden. Für die Teilnehmenden an VHS-Veranstaltungen ist analog zu den Schulen eine Schülerunfallversicherung abgeschlossen. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung vonGegenständen, insbesondere von Kleidungsstücken, Lernmaterial oder Fahrzeugen, können wir leider keine Haftung übernehmen.
Andere Schadensfälle, insbesondere Unfallschäden, melden Sie bitte sofort bei der VHS-Geschäftsstelle. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist unbedingt darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht auf Schulhöfen und den dazugehörigen Verkehrsflächen, sondern nur auf den dafür vorgesehenen markierten Parkflächen abgestellt werden. Bei Besichtigungen und Wanderungen tritt die VHS im allgemeinen nur als Vermittler auf und haftet insoweit nicht für Schäden jeglicher Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger (z. B. Verkehrsunternehmen) bleibt hiervon unberührt.